Wohnen im Grünen – mit Plan und Potenzial
Das Grundstück liegt in einem charmanten Wochenendhausgebiet und ist Teil eines weitläufigen Landschaftsschutzgebiets (Zone 3). Die Lage verbindet naturnahes Leben mit klaren Rahmenbedingungen für eine Bebauung:
Erlaubt ist die Errichtung eines 1,5 geschossigen Wochenendhauses in offener Bauweise – mit einer Grundfläche von bis zu 65m² und einem Wintergarten bis zu 36m². Auch Garagen oder Nebengebäude sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn sie sich harmonisch in die Umgebung einfügen.
Wichtig zu wissen: Das Grundstück liegt in einem sensiblen Naturraum. Aus diesem Grund gelten besondere Vorgaben für die Abwasserentsorgung – hier ist der Einbau einer abflusslosen Abwassergrube mit mindestens 5 m³ Volumen sowie einer Schlammsammelgrube erforderlich.
Zudem sind die im Bebauungsplan als Grünflächen ausgewiesenen Teilbereiche dauerhaft von einer Bebauung freizuhalten, um das landschaftliche Gesamtbild zu erhalten.
Fazit: Wer naturnahes Wohnen mit klar definierten Gestaltungsmöglichkeiten sucht, findet hier einen schönen Rückzugsort mit Potenzial – im Einklang mit der Natur und mit Raum für Ideen.
Die dargestellte Bebauung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich der beispielhaften Veranschaulichung einer möglichen Nutzung des Grundstücks. Das gezeigte Wochenendhaus, die Außenanlagen, Möblierung und Gartengestaltung sind nicht Bestandteil des Angebots und stellen weder eine konkrete Planung noch eine zugesicherte oder bereits genehmigte Bebauung dar.
Nach den vorliegenden Informationen ist ausschließlich eine eingeschossige Bebauung mit einem Wochenendhaus bis maximal 60 m² zulässig. Die tatsächliche Bebaubarkeit, die konkrete Lage des Baukörpers sowie sämtliche baurechtlichen und technischen Anforderungen sind vom Käufer eigenständig mit der zuständigen Baubehörde und den jeweiligen Fachstellen abzustimmen.