Dieses im Jahr 1955 in massiver Bauweise errichtete Einfamilienhaus bietet auf einer Wohnfläche von ca. 134 m² ein großzügiges und komfortables Zuhause. Die Immobilie erstreckt sich über 6 gut geschnittene Zimmer, zwei moderne Badezimmer sowie eine funktionale Küche und eignet sich hervorragend für Familien oder Paare mit Platzbedarf.
Im gesamten Wohnbereich – mit Ausnahme des Kellers – ist eine angenehme Fußbodenheizung verbaut, die in Kombination mit der vorhandenen Ölheizung für wohlige Wärme sorgt. Die Bodenbeläge bestehen durchgehend aus pflegeleichten und stilvollen Fliesen.
Das 229 m² große Grundstück ist überschaubar und pflegeleicht – ideal für Menschen, die auf Gartenarbeit verzichten möchten. Eine Garage bietet Platz für ein Fahrzeug, zusätzlich stehen 2–3 Außenstellplätze zur Verfügung – perfekt für mehrere Fahrzeuge oder Besucher.
Lagebeschreibung:
Das Einfamilienhaus befindet sich in Riegelsberg, einer attraktiven Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken. Die Lage überzeugt durch eine ruhige Wohnumgebung mit guter Anbindung an die umliegenden Städte – insbesondere Saarbrücken, das in wenigen Minuten mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.
Alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Apotheken befinden sich in unmittelbarer Nähe. Auch Freizeitmöglichkeiten, wie Wanderwege und Sporteinrichtungen, sind gut erreichbar. Die Kombination aus naturnaher Umgebung und städtischer Nähe macht Riegelsberg zu einem beliebten Wohnort für Familien und Berufspendler.
Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Das Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet uns, mit Erstkontaktaufnahme Ihre vollständigen Kontaktdaten aufzunehmen. Daher können wir nur Anfragen bearbeiten, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer enthalten. Hierfür besteht eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung-DSGVO. Mit Ihrer Erstkontaktaufnahme erhalten Sie von uns auch die Information zu Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht und zur DSGVO.
Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher:
Nach § 355 BGB hat der Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmer/Makler. Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Zeitgleich mit Ihrer Anfrage via Email, Telefon, Fax, SMS oder Brief erhalten Sie von uns eine notwendige gesetzesgemäße Widerrufsbelehrung mit den entsprechenden Belehrungen.
Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor.
Bitte senden Sie uns eine schriftliche Anfrage zu und teilen Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer mit. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung.
Vielen Dank.
Angaben des Eigentümers / Auftraggebers
Das veröffentlichte Exposé wurde nach Angaben des Eigentümers veröffentlicht. Eine Haftung kann deshalb
nicht übernommen werden.
DOPPELTE MAKLERTÄTIGKEIT ZU GLEICHEN ANTEILEN VON KÄUFER UND VERKÄUFE