Willkommen im Herzen von Riegelsberg, wo dieses "Familienparadies" auf seine neuen Bewohner wartet.
Von der Straße zurückgesetzt erreicht man das Haus über die eigene private Zufahrt im rechten Grundstücksbereich.
Auf der linken Seite gibt es, nach Rücksprache mit der örtlichen Baubehörde, die Option, hier im Rahmen eines festzulegenden Baufeldes diesen Grundstücksbereich neu zu bebauen.
Aber auch bereits in der bestehenden Form bietet diese Immobilie in Kombination mit dem üppigen, fast 5.000 m² großen Grundstück in dieser privilegierten Lage und Aufteilung alle Möglichkeiten, um sich mit der Familie verteilt auf rund 212 m² sanierter Wohnfläche auszubreiten und zu entfalten.
Im Erdgeschoss des Hauses befindet sich der offene Wohn- Ess- und Kochbereich mit einer modernen Einbauküche.
Zur Erweiterung des Wohnraums befindet sich, mit toller Fernsicht als i-Tüpfelchen, die große, rund 44 m², überdachte Terrasse anschließend an den Wohnraum.
Neben dem Gäste-WC und einem Vollbad, befinden sich das Elternschlafzimmer und zwei weitere (Kinder-) Zimmer auf dieser Ebene.
Das Dachgeschoss ist trotz seiner Schrägen gut nutzbar und ist aktuell in ein weiteres Kinderzimmer, ein weiteres Bad und einen großen Home-Office-Raum aufgeteilt.
Das Gebäude ist zudem unterkellert und bietet entsprechend neben den Technikräumen viel (trockene) ausgebaute Fläche, die als Lager- oder Hobbyräume dienen können.
Anschließend an die genannte Einfahrt befindet sich ein Carport auf dem Gelände, verbunden mit weiteren Stellplatzmöglichkeiten im hochwertig gepflasterten Außenbereich.
Beim anschließenden Grundstück fehlen einem fast die Worte, weil diese Kombination aus Wiesenfläche und einem eigenen kleinen Waldanteil am Ende des Grundstücks wirklich absolut besonders ist.
In diesem Sinne laden wir Sie ein, diese wirklich besondere Immobilie in toller Lage von Riegelsberg gemeinsam mit uns zu besichtigen. Ab Juni 2026 ist das Anwesen sofort freistehend verfügbar.
Ursprünglich wurde eine Anhöhe westlich der Straße von Saarbrücken nach Trier als "Riegelsberg" bezeichnet. Dort steht heute der "Hindenburgturm".
Die Gemeinde Riegelsberg gehört heute durch ihre günstige Lage nördlich von Saarbrücken zu den bevorzugten Wohnlagen im Speckgürtel der Landeshauptstadt.
Die Immobilie selbst liegt im Herzen der Gemeinde Riegelsberg und ist nur wenige Gehminuten zu den wichtigsten Einrichtungen wie Supermärkten (ca. 250m), Wochenmarkt (ca. 250m), Ärzte und Apotheke (ca. 250m), Kindergarten (ca. 450m), Grund- und
Gemeinschaftsschule (ca. 400m) entfernt.
Viele Vereine sowie das Freibad Riegelsberg sind ebenfalls fußläufig erreichbar.
Als naturverbundener Mensch kann man es sich in dem wunderbaren Garten gemütlich machen oder eine Wanderung in dem nahen Waldgebiet starten.
Nicht zuletzt durch die verkehrstechnische Anbindung an das Autobahnnetz (A1) oder den Saarbahnanschluss oder durch die intakte Infrastruktur im Ort selbst, findet man hier eine hohe Wohn- und Lebensqualität vor.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.