Bitte kontaktieren Sie uns unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten und mit Informationen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit per E-Mail. Telefonische Anfragen zu diesem Mietobjekt können leider nicht beantwortet werden.
Die hier angebotene 2-ZKB-Altbauwohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus im beliebten Nauwieser Viertel. Die zentrale Lage, der charmante Altbaucharakter sowie die hervorragende Infrastruktur machen diese Wohnung besonders attraktiv.
Sie befindet sich im 1.OG des Gebäudes ohne Aufzug.
Über den zentralen Flur werden, das Bad, die Küche mit angrenzendem Essbereich und Wintergarten sowie zwei weitere Zimmer erschlossen.
Dementsprechend verfügt die Wohnung je nach Nutzung über 2 Schlafzimmer oder ein Schlaf- und ein Arbeitszimmer.
Die Kosten für Heizung, Strom und Brauchwasser sind in den angegebenen Nebenkosten nicht enthalten und werden vom Mieter über Direktverträge mit dem Versorger abgerechnet.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Die Wohnung befindet sich in attraktiver Lage im beliebten Nauwieser Viertel, einem der lebendigsten und gefragtesten Stadtteile Saarbrückens. Die Saarbrücker Innenstadt sowie die Mainzer Straße mit ihrem vielfältigen gastronomischen und kulturellen Angebot sind bequem zu Fuß erreichbar.
Die Infrastruktur ist ausgezeichnet: Zahlreiche Cafés, Restaurants, Bäckereien, Supermärkte, Ärzte, Apotheken und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch mehrere Bus- und Saarbahnhaltestellen in fußläufiger Entfernung gewährleistet.
Die Autobahnanschlüsse zur A620 sowie zur A6 sind in wenigen Fahrminuten erreichbar und ermöglichen eine schnelle Verbindung in Richtung Luxemburg, Mannheim und Kaiserslautern. Die Saarbrücker Innenstadt, der Hauptbahnhof sowie die Universität des Saarlandes sind ebenfalls zügig erreichbar.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.