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Dieses helle 1-Zimmer-Apartment verfügt über eine Diele mit Einbauküche inklusive Elektrogeräten. Daran schließen sich der Wohn- und Schlafbereich sowie das angrenzende Badezimmer an.
Ein eigener Kellerraum rundet dieses Angebot ab.
Hier sind für die Bewohner der Liegenschaft Waschküche mit Münzautomat vorhanden.
Im Mietpreis ist ebenfalls eine Parkmöglichkeit auf dem Grundstück enthalten.
Die attraktive Lage im Saarbrücker Stadtteil Scheidt überzeugt durch ihre unmittelbare Nähe zur Universität des Saarlandes, dem CISPA und dem Helmholtz-Institut (HIPS). Die Einrichtungen sind in wenigen Minuten mit dem Fahrrad oder dem Bus erreichbar.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend, die Ostspange mit den Auffahrten zur A6 und zur A620 oder Bushaltestellen sind in wenigen Minuten erreichbar. Ebenso der Bahnhof in Scheidt. Mit seiner zentralen Lage zwischen Saarbrücken und St. Ingbert bietet Scheidt auch kurze Wege zur Biosphärenregion Bliesgau.
Das größte Einkaufszentrum des Saarlandes, der Saar-Basar ist nur wenige Fahrminuten entfernt, aber auch der Ortskern von Scheidt bietet mit allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, inkl. einem Nahversorger, "alles was man braucht".
Ein Kindergarten und eine Ganztagesschule sind fußläufig erreichbar.
Besonders attraktiv ist bei diesem Objekt auch die Nähe zur Universität des Saarlandes, nur ca. 3km entfernt liegt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.