Die Immobilie liegt in einer zentralen Wohnlage im Ortsteil Rehlingen der Gemeinde Rehlingen-Siersburg. In der näheren Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, die eine unkomplizierte Versorgung mit allem Notwendigen gewährleisten. Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und weitere Geschäfte sind in wenigen Minuten erreichbar. Familien profitieren von der Nähe zu Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen, die den Alltag mit Kindern erleichtern. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend. Öffentliche Verkehrsmittel wie Busse verbinden Rehlingen mit den umliegenden Gemeinden und der Kreisstadt Saarlouis. Über die nahegelegene Autobahn A8 gelangen Sie schnell in größere Städte wie Saarbrücken, Luxemburg oder Metz, während das Zentrum von Saarlouis in weniger als 15 Minuten erreichbar ist.
Auch der Bahnhof Rehlingen bietet eine bequeme Verbindung in Richtung Trier, Saarbrücken und darüber hinaus. Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sind in dieser Region vielfältig. Die idyllische Lage an der Saar bietet eine ideale Umgebung für Spaziergänge, Radtouren oder Wassersport. Das angrenzende Naherholungsgebiet lädt zudem zu entspannten Stunden in der Natur ein.
Objektbeschreibung
An einer historisch bedeutsamen Stelle, wo einst Pariser Herrschaftsfamilien ihren Sommersitz hatten, wurde nun in zentraler Lage von Rehlingen eine moderne und barrierefreie Wohnanlage mit 9 Wohneinheiten auf 3 Etagen errichtet. Die Verbindung aus Tradition und modernem Komfort macht diese Immobilie zu etwas Besonderem. Bei diesem Objekt handelt es sich um die Wohnung Nr. 2, welche sich im Erdgeschoss dieses Neubaus befindet. Die Wohnfläche beträgt großzügige 85,40 m2. Besondere Ausstattungsmerkmale: - Alle Wohneinheiten sind bequem und barrierefrei erreichbar. Ein moderner Aufzug ist vorhanden. - Die Fußbodenheizung sorgt in Verbindung mit einer modernen Luftwärmepumpe für angenehmes Wohnklima und Energieeffizienz. - Jede Wohneinheit verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse, die zum Verweilen im Freien einladen.
- Die großzügige Belichtung durch bodentiefe Fensterelemente schafft eine angenehme Atmosphäre. - Alle Bäder sind mit bodengleichen Duschen ausgestattet – elegant und barrierefrei. - Ein Hauswirtschaftsraum innerhalb der Wohnung bietet zusätzlichen Stauraum und Funktionalität. - Die Zuwegungen und Stellplatzflächen werden gepflastert, während die übrige Grundstücksfläche ansprechend begrünt gestaltet wird. - Jede Wohnung verfügt über einen mitzuerwerbenden Kfz-Stellplatz sowie eine Fahrrad-/Abstellbox, die im Kaufpreis enthalten ist. Diese Wohnung bietet eine ideale Kombination aus zeitgemäßer Architektur und funktionalem Design – perfekt für Käufer, die Wert auf Qualität, Energieeffizienz und eine angenehme Wohnatmosphäre legen. Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite: www.schäferimmo.de
Sonstiges
Provisionshinweis: Die angebotene Neubauwohnung ist für den Käufer provisionsfrei. Besichtigungstermine: Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Haftungsausschluss: Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die im Exposé enthaltenen Daten beruhen auf den, vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Heizungsart
Fussbodenheizung
Befeuerung
Luft/Wasser Wärmepumpe
Aufzug
Personenaufzug
Barrierefrei
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
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Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
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Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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