In zentraler Lage von Dillingen befindet sich diese gepflegte 2-ZKB Wohnung im 3.OG eines Mehrfamilienhauses mit Aufzug.
Kostenlose Parkmöglichkeiten für die Bewohner gibt es auf dem Parkplatz der Wohnanlage.
Gerne gehen wir in einem persönlichen Dialog auf die Details wie Hausgeld und den aktuellen Konditionen des Mietvertrages ein.
Zum Schutz der Privatsphäre des Mieters wurde auf Fotos aus dem Innenbereich verzichtet.
Diese gut geschnittene Wohnung eignet sich als Anlageobjekt oder ggf. auch zur Eigennutzung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Bitte übermitteln Sie uns dabei Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Dillingen/Saar, mit 20.000 Einwohnern, ist eine Industrie- und Gewerbestadt, in der weltweit
agierende Traditionsunternehmen ebenso angesiedelt sind wie innovative, mittelständische Betriebe.
Die Gewerbeimmobilie wurde zuletzt als Büro genutzt und befindet sich an einer frequenzstarken Ampelkreuzung in exponierter, stadtnaher Lage von Dillingen. Die Entfernungen betragen zum Bahnhof ca. 600m und zur City, mit allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, ca. 800 m.
Im direkten Umfeld befinden sich Schnellrestaurants, Discounter, Tankstellen, sowie der Veranstaltungsort "Lokschuppen".
Gerade aber auch die direkte (fußläufige) Nähe zur Dillinger Hütte (Stahlwerk) bietet perspektivisch beste Entwicklungsmöglichkeiten dieser Immobilie.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.