Die Gewerbeeinheit befindet sich in zentraler Lage von Rehlingen, einem Ortsteil der Gemeinde Rehlingen-Siersburg im Landkreis Saarlouis. Der Standort zeichnet sich durch eine gewachsene Infrastruktur und eine gute Erreichbarkeit innerhalb der Gemeinde sowie der umliegenden Orte aus.
Im näheren Umfeld befinden sich verschiedene Einrichtungen des täglichen Bedarfs, gastronomische Angebote, Banken, Ärzte und weitere Dienstleistungsbetriebe. Die zentrale Lage bietet damit kurze Wege und schafft gute Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung mit Kunden-, Mandanten- oder Patientenverkehr.
Auch die überörtliche Verkehrsanbindung ist gut. Über das regionale Straßennetz sind die umliegenden Gemeinden und Städte gut erreichbar.
Die Autobahn A8 ermöglicht zudem eine schnelle Verbindung in Richtung Saarlouis, Saarbrücken, Luxemburg und Trier. Dadurch ist der Standort sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden und Geschäftspartner aus dem regionalen Umfeld gut erreichbar.
Die Kombination aus zentraler Lage, vorhandener Infrastruktur und der Möglichkeit, die Räumlichkeiten in Abstimmung mit dem Eigentümer an die jeweilige gewerbliche Nutzung anzupassen, macht die Einheit insbesondere für Büro-, Praxis- und Dienstleistungskonzepte interessant.
Objektbeschreibung
Diese großzügige Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss eines zentral gelegenen Gebäudes in Rehlingen und bietet auf ca. 95,49 m2 vielseitig nutzbare Flächen für unterschiedliche gewerbliche Konzepte.
Die Einheit wurde über viele Jahre als Praxis genutzt und befindet sich derzeit noch in einem nicht renovierten Zustand. Eine umfassende Modernisierung wie bei den darüberliegenden Wohneinheiten ist bislang nicht erfolgt. Dies eröffnet interessierten Mietern zugleich die Möglichkeit, die Räumlichkeiten entsprechend der eigenen betrieblichen Anforderungen und des geplanten Nutzungskonzeptes weiterzuentwickeln.
Die vorhandene Raumaufteilung umfasst eine großzügige Diele, mehrere separat nutzbare Räume, eine Küche, ein Gäste-WC, ein Badezimmer für Mitarbeiter sowie einen praktischen Neben- bzw.
Hauswirtschaftsraum. Durch die vorhandene Struktur eignet sich die Einheit insbesondere für eine Nutzung als Büro, Praxis oder vergleichbare Dienstleistungen.
Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass der Eigentümer selbst als Bauträger tätig ist. Nach individueller Abstimmung können daher verschiedene Anpassungen an die Anforderungen des zukünftigen Mieters geprüft und sofern technisch und baulich umsetzbar, durch den Eigentümer ausgeführt werden. Denkbar sind beispielsweise die Entfernung einzelner nicht tragender Zwischenwände zur Schaffung größerer Räume, Malerarbeiten an den Wänden sowie die Modernisierung der Sanitäranlagen. Auf diese Weise kann die vorhandene Fläche bereits vor Mietbeginn gezielt an das jeweilige Nutzungskonzept angepasst werden.
Die konkreten Möglichkeiten und der Umfang möglicher Anpassungen werden individuell mit dem zukünftigen Mieter abgestimmt. Dadurch bietet die Gewerbeeinheit eine interessante Kombination aus vorhandener Raumstruktur und individueller Gestaltungsmöglichkeit.
Mehrere Stellplätze stehen ebenfalls zur Verfügung. Die zentrale Lage innerhalb von Rehlingen gewährleistet eine gute Erreichbarkeit und bietet damit beste Voraussetzungen für Unternehmen und Dienstleister, die auf eine gut erreichbare Geschäftsadresse angewiesen sind.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schaeferimmosaar.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Vermieter. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Gewerbefläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Gewerbe-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Flächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.
Ausstattung
Gäste-WC
Abstellraum
Unterkellert
Ja
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
Großflächige Erdgeschoss-Gewerbeeinheit zur vielseitigen Nutzung
160 m² Gesamtfläche
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