St. Ingbert, das Tor zur Biosphärenregion Bliesgau, vereint naturnahe Erholung mit urbaner Lebensqualität. Die charmante Mittelstadt besticht durch ihre grüne Umgebung, ein vielfältiges Freizeit- und Kulturangebot sowie eine ausgezeichnete Infrastruktur.
Als Kreisstadt verfügt St. Ingbert über sämtliche Einrichtungen des täglichen und öffentlichen Lebens von Schulen und Kindergärten über Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten bis hin zu einem breiten gastronomischen Angebot.
Die Stadt ist verkehrstechnisch hervorragend angebunden: Die Autobahn A6 ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit der Städte Saarbrücken und Mannheim, und die Universität des Saarlandes ist ebenfalls zügig erreichbar. Zudem ist St. Ingbert Standort namhafter Unternehmen wie SAP, dem Fraunhofer-Institut oder Festo, was die Stadt auch für Berufspendler besonders attraktiv macht.
Das angebotene Geschäft befindet sich in absolut zentraler Lage – direkt am Beginn der Fußgängerzone – und somit in unmittelbarer Nähe zu Geschäften, Cafés und dem städtischen Leben. Gleichzeitig bietet die Lage durch die angrenzenden Wohngebiete ein attraktives Einzugsgebiet mit hoher Kaufkraft.
Objektbeschreibung
Unmittelbar im St. Ingberter Zentrum gelegen, eingebunden in die attraktve und stark frequentierte Fußgängerzone der Kaiserstraße befindet sich diese vielseitig nutzbare Laden- oder Gewerbefläche mit einem großen Schaufenster und einem ebenerdigen Eingang im Erdgeschoss.
Die ehemalige "Schröder" Filiale war jahrzehntelang eine beliebte Anlaufstelle für Kunden aus der Region.
Präferiert wird seitens der Eigentümer daher, wenn eine neuer Mieter bereit wäre, das Geschäft auch wieder als Metzgerei zu betreiben. Die dazu notwendige Einrichtung inkl. der abgebildeten Theke, Kühlräume, etc. ist vorhanden. Es besteht, dies ist bereits mit dem Rechteinhaber abgestimmt, auch die Möglichkeit, das Geschäft wieder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit dem Namen "Schröder" zu betreiben.
Bitte sprechen Sie uns aber gerne auf alle Optionen und auf Ihre Ideen an. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Ausstattung
Boden
Fliesen, Teppich, Parkett
Unterkellert
Ja
Eingang leicht erreichbar im Erdgeschoss
Großes Schaufenster in der Fußgängerzone
Sehr zentrale Lage mit vielen Parkmöglichkeiten im Umfeld
Pflegeleichte Fliesenböden
Separater Eingang für Mitarbeiter
Abgeschlossener Innenhof mit möglichen Lagerflächen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eichenlaub & Dumont KG Grundstücksmakler KG
Julius-Kiefer-Str. 113
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/85 54 86
Telefax: 0681/85 34 93 info@eichenlaub-dumont.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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