In Zweibrücken-Bubenhausen erwartet Sie die ideale Wohnlage für Ihr künftiges Zuhause. Das Baugrundstück befindet sich in einer ruhigen und gefragten Umgebung, die Familien, Paare und Einzelpersonen gleichermaßen anspricht und eine gelungene Balance zwischen Natur und urbanem Leben schafft.
Dank der ausgezeichneten Infrastruktur sind Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Freizeitangebote schnell erreichbar. Auch die Anbindung an die Autobahn ist unkompliziert und gewährleistet eine optimale Mobilität.
Objektbeschreibung
In Zweibrücken-Bubenhausen bieten wir Ihnen voll erschlossene Baugrundstücke mit Flächen zwischen ca. 400 m² und 1.000 m² an. Ganz gleich, ob Sie ein kompaktes Eigenheim oder ein großzügiges Domizil planen – hier finden Sie die passende Basis für Ihr Bauvorhaben im Neubau-Gebiet am Jacobyberg.
Highlights der Grundstücke:
Flexible Größen von ca. 400 m² bis ca. 1.000 m² – ideal für unterschiedliche Wohnkonzepte
Alle Grundstücke sind flexibel teilbar, nach noch zu vermessender Teilfläche
Möglichkeit zur individuellen Gestaltung Ihres Traumhauses
Nachhaltige Investition durch die hohe Nachfrage in dieser begehrten Lage
Die Umgebung verbindet naturnahes Wohnen mit der Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Freizeitangeboten.
Dank der guten Verkehrsanbindung erreichen Sie auch die Autobahn in wenigen Minuten.
Kontakt & Besichtigung:
Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich Ihr Wunschgrundstück. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen bereit oder vereinbaren einen individuellen Besichtigungstermin. Unser Team begleitet Sie zuverlässig bei jedem Schritt bis zu Ihrem neuen Zuhause.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Immobilia GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Wir haben mit dem Verkäufer einen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Alleinverkauf durch die Fa. Immobilia GmbH
Ihr Ansprechpartner : Immobilia GmbH , 66482 Zweibrücken , Poststraße 19 , Immobilienberater Kai Goedicke B.A. Architektur , Tel. Nr. 06332 - 903460 , Email : Kai.Goedicke@immo-gessner.de
Unsere Objekte befindet sich im freien Verkauf. Wir sind auch für den Eigentümer tätig.
Die Objektdaten wurden uns vom Eigentümer genannt und sind ohne Gewähr.
Die Fälligkeit der Provision entsteht mit dem Abschluss des Kauf bzw. Mietvertrages .
Es gelten die Provisionen wie im Exposé angezeigt.
Die in den Exposé und Beschreibungen u. a. enthaltenen Angaben basieren auf Informationen des Verkäufers. Zu eigenen Nachforschungen ist die Fa. Immobilia GmbH nicht verpflichtet. Sie übernimmt deshalb keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, es sei denn, die Unrichtigkeit beruht auf grobem Verschulden der Fa. Immobilia GmbH.
Besichtigungstermine sind jederzeit nach Absprache möglich.
IMMOBILIA Vertriebsgesellschaft für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Immobilia Vertriebsgesellschaft für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen mbH (nachfolgend „Immobilia“) und ihren Kunden im Bereich Immobilienvermittlung und -ankauf.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit Immobilia kommt durch schriftliche, mündliche oder konkludente Beauftragung zustande, insbesondere durch Inanspruchnahme unserer Leistungen.
3. Provision
Im Erfolgsfall ist die vereinbarte Provision fällig. Diese entsteht insbesondere mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder Mietvertrages.
Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Exposé.
4. Weitergabe von Informationen
Alle durch Immobilia erhaltenen Informationen sind vertraulich und dürfen nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Bei Verstoß kann ein Provisionsanspruch entstehen.
5. Haftung
Die Angaben zu Immobilien basieren auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen.
Die Haftung von Immobilia ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Doppeltätigkeit
Immobilia ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
7. Geldwäschegesetz
Der Kunde ist verpflichtet, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben und Nachweise bereitzustellen.
8. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zweibrücken.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Anbieter Widerruf - Immobilia GmbH IVD
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
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