Ensheim ist der östlichste Stadtteil der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken und liegt im Stadtbezirk Halberg. Dort lebten zum Stichtag 31. Dezember 2018 3432 Menschen; es handelt sich somit um den drittkleinsten Stadtteil im Bezirk. Bis 1974 war Ensheim eine eigenständige Gemeinde im Landkreis Sankt Ingbert.
Objektbeschreibung
EG: Wohn-Esszimmer, alternativ Wohn- Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur.
Dieses gepflegte, einseitig angebaute 1-2 Familienhaus wurde ursprünglich im Jahr 1950 in solider Massivbauweise errichtet und um einen Anbau aus ca. 1970 erweitert. Mit einer Wohnfläche von ca. 150 m² auf einem 260 m² großen Grundstück bietet die Immobilie Platz für Familien sowie attraktive Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung.
Da das Haus im hinteren Bereich direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wurde, steht kein rückwärtiger Garten zur Verfügung.
Stattdessen bietet der vorhandene Vorgarten die Möglichkeit, nach eigenen Vorstellungen bepflanzt, begrünt und zu einer attraktiven Außenfläche gestaltet zu werden.
Das Haus verfügt über insgesamt 5 mögliche Schlafzimmer, von denen zwei direkten Zugang zum Balkon bieten. Zwei Badezimmer sorgen für zusätzlichen Wohnkomfort und ermöglichen eine flexible Nutzung auch für größere Familien.
Eine große Garage rundet das Angebot ab und bietet praktischen Stellraum für Ihr Fahrzeug sowie zusätzliche Abstellmöglichkeiten.
Das Haus befindet sich in einem gepflegten Zustand. Die Ausstattung entspricht überwiegend dem charmanten Stil der 1970er-Jahre und bietet somit die ideale Gelegenheit, den Wohnraum nach eigenen Wünschen und modernen Ansprüchen zu gestalten. Die ruhige Wohnlage in Saarbrücken-Ensheim überzeugt durch ihre angenehme Nachbarschaft und eine gute Infrastruktur. Öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Minuten erreichbar und gewährleisten eine gute Anbindung an die Saarbrücker Innenstadt sowie das umliegende Verkehrsnetz.
Sonstiges
Das vorliegende Verkaufsangebot ist freibleibend und unverbindlich.
Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vom Verkäufer gehalten sind, nähere Daten des Verkaufsobjektes nur weiterzugeben, sofern uns Ihre kompletten Kontaktdaten vorliegen.
Übermitteln Sie uns deshalb bitte bei Anfragen immer Ihre vollständige Adresse incl. Telefonnummer – wir melden uns gerne bei Ihnen! Vielen Dank.
Sich wohlfühlen im eigenen Heim ist ein Stück wahrer Lebensqualität und Grundlage von Zufriedenheit und Freude. Hierzu tragen wir als Ihr kompetenter und freundlicher Ansprechpartner gerne bei.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf- und Mietinteressenten
1. Sofern zwischen Ihnen und uns bei Zugang dieses Angebotes noch kein Maklervertrag besteht, kommt er unter Anerkennung der hier mitgeteilten Geschäftsbedingungen zustande, indem Sie von uns oder einer der im Angebot bezeichneten Person weitere Auskünfte oder Unterlagen anfordern oder sich unsere Maklertätigkeit sonstwie zunutze machen.
2. Bei unserer Tätigkeit sind wir bezüglich der Objekte auf die Auskünfte der Verkäufer, Bauherren, Bauträger, Behörden und sonstigen Stellen angewiesen. Unsere Haftung sowie Haftung für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich daher im Rahmen der uns gegebenen Information auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei unserer Mitwirkung zur Finanzierung.
3. Zwischenvertrag ist vorbehalten.
4. Der Käufer hat die im Angebot genannte Provision zu zahlen. Ist kein Provisionssatz angegeben, gelten die am Ort des angebotenen Objektes üblichen Provisionssätze.
5. Alle Angebote sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe unserer Angebote an Dritte ist nur statthaft, wenn Sie bei der Weitergabe den Dritten auf seine Provisionspflicht an uns hinweisen und uns den Dritten namhaft machen. Bei Weitergabe ohne diese Angaben stehen uns Schadensersatzansprüche bis zur Höhe der gesamten Provision zu, sofern es durch diese Weitergabe zum Abschluss eines Vertrages mit dem Dritten kommt.
6. Erwirbt ein Empfänger unseres Angebotes das angebotene Objekt, gilt unser Angebot als ursächlich für den Erwerb, es sei denn, der Empfänger erbringe den Gegenbeweis. Mitursächlichkeit genügt für die Entstehung des Provisionsanspruches. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Makler Mitteilung zu machen darüber, ob und inwieweit er Vorkenntnis von dem Objekt, das der Makler ihm angeboten hat, besitzt. Die Frist beginnt zu laufen mit Bekanntgabe des Objektes seitens des Maklers. Unterbleibt der Nachweis, wird dadurch uns gegenüber anerkannt, dass der Empfänger dem früheren Angebot keine Bedeutung mehr beimisst und unser Angebot für die weitere Verhandlung über das nachgewiesene Objekt ursächlich ist. Sollte es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommen, ohne dass der Kunde die Vorkenntnis vom Objekt dem Makler mitgeteilt hat, ist der Kunde verpflichtet, 25 % des Maklerlohnes dem Makler als Schadensersatz zu leisten.
7. Der Provisionsanspruch entsteht bei Vertragsabschluss, Übernahme oder Leistung einer Anzahlung. Die Provision wird sofort fällig. Provisionspflicht entsteht auch in den folgenden Fällen:
a) bei Abschluss eines Kaufanwartschaftsvertrages
b) bei Erwerb eines angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung
c) bei Erwerb des angebotenen Objektes nicht durch den Empfänger des Angebotes, sondern durch einen seiner Verwandten oder Verschwägerten (bis 2.Grades), seinen Rechtsnachfolger oder eine von ihm vertretene Gesellschaft
d) bei Abschluss eines anderen Immobilien-Geschäftes mit dem im Angebot genannten Geschäftspartner innerhalb eines Jahres seit Zugang des Angebotes. Die Provisionspflicht entfällt nicht bei Anfechtung des Vertrages oder Rücktritt eines Vertragspartners, wenn sie dies zu vertreten haben.
8. Tätigkeit für die andere Seite ist ausdrücklich gestattet.
9. Abbedingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.
10. Für die Interessenten von Miet- und Pachtobjekten gelten die genannten Bedingungen entsprechend.
11. Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
12. Erfüllungsort ist St. Ingbert. Ausschließlicher Gerichtsstand für Vollkaufleute ist St. Ingbert bzw. das Landgericht Saarbrücken. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenden Verpflichtungen.
Anbieter Widerruf - iMMOBiLiEN TERNES GMBH
Widerrufsbelehrung des Anbieters
Im Falle eines zustande kommenden Maklervertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Einfamilienhaus mit viel Platz und Garten in St. Barbara
155 m² Wohnfläche • 321 m² Grundstücksfläche • 7 Anzahl Zimmer • 5 Anzahl Schlafzimmer • 2 Anzahl Badezimmer
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