Dieses Reihenmittelhaus befindet sich in einer verkehrsarmen Nebenstraße in 66265 Heusweiler, wodurch die Anwohner von einem angenehmen Wohnumfeld profitieren.
Die alltägliche Versorgung ist in kurzer Entfernung gewährleistet. In der näheren Umgebung befinden sich unter anderem Einkaufsmöglichkeiten, eine Bäckerei, eine Apotheke sowie medizinische Einrichtungen. Auch der Ortskern von Heusweiler ist nur rund einen Kilometer entfernt. Eine Bushaltestelle befindet sich in der näheren Umgebung und ermöglicht die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Für Familien ist insbesondere das vorhandene Bildungs- und Betreuungsangebot der Gemeinde von Bedeutung. In Heusweiler stehen Grundschulstandorte sowie weiterführende Bildungsangebote zur Verfügung; auch verschiedene Kindertagesstätten befinden sich innerhalb der Gemeinde.
Auch die Anbindung in Richtung Saarbrücken ist ein relevanter Standortvorteil. Über Heusweiler besteht eine Anbindung an die Saarbahnlinie S1, die unter anderem über Riegelsberg in Richtung Saarbrücken und weiter bis nach Saargemünd beziehungsweise in die Gegenrichtung bis Lebach verkehrt.
Objektbeschreibung
Dieses Reihenmittelhaus in Heusweiler bietet auf ca. 110 m2 Wohnfläche ein angenehmes und familienfreundliches Zuhause mit einer funktionalen Raumaufteilung und einem eigenen Garten. Das ursprünglich 1898 errichtete Haus wurde 1966 umfassend umgebaut und um das Obergeschoss erweitert und präsentiert sich heute in einem gepflegten Zustand. Das Gebäude befindet sich auf einem 223 m2 großen Grundstück.
Im Erdgeschoss empfängt Sie ein einladender Eingangsbereich, von dem aus das Wohnzimmer, das separate Esszimmer, die Küche mit Einbauküche sowie das Badezimmer mit Dusche erreichbar sind. Von dem Esszimmer besteht ein direkter Zugang auf die Terrasse und in den gepflegten Garten, wodurch sich Innen- und Außenbereich besonders praktisch miteinander verbinden lassen.
Das Obergeschoss umfasst ein Elternschlafzimmer mit Ausgang auf den Balkon, ein Kinderzimmer und ein zusätzliches Büro. Ein weiteres Badezimmer mit Badewanne sorgt für zusätzlichen Komfort und bietet insbesondere im Familienalltag einen praktischen Mehrwert. Das Haus ist zudem vollständig unterkellert und verfügt damit über großzügige zusätzliche Nutz- und Abstellflächen.
Auch hinsichtlich der Instandhaltung wurden über die Jahre verschiedene Maßnahmen durchgeführt. So wurde das Dach 1984 erneuert, die Fenster wurden 2010 ausgetauscht und die Vaillant-Gasheizung stammt aus dem Jahr 2013. Das untere Badezimmer wurde 1996 renoviert. Weitere Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erfolgten unter anderem am Flur sowie an der Außentreppe zum Hauseingang im Jahr 2021.
Mit gelungener Kombination aus genügend Wohnfläche, praktischer Raumaufteilung, zwei Badezimmern, Vollunterkellerung, einem Balkon, einer Terrasse und eigenem Garten eignet sich das Haus insbesondere für ein junges Paar oder eine Familie, die ein gepflegtes Eigenheim mit Entwicklungsmöglichkeiten sucht.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schaeferimmosaar.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Provisionshinweis:
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
heizungsart
Zentralheizung
befeuerung
Gas
Bauweise
Massiv
Dachboden
Gäste-WC
Unterkellert
Ja
Ansprechpartner
Thomas Zimmer
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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