Die Immobilie befindet sich in einer ruhigen und beliebten Wohnlage von Püttlingen, einer attraktiven Stadt im Regionalverband Saarbrücken. Das Wohnumfeld ist überwiegend von gepflegter Wohnbebauung geprägt und bietet eine angenehme Kombination aus Ruhe, Wohnqualität und einer guten Infrastruktur.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Supermärkte, Bäckereien, Apotheken, Ärzte sowie Kindergärten und Schulen befinden sich in kurzer Entfernung und sind bequem erreichbar. Auch das Knappschaftsklinikum sowie weitere öffentliche Einrichtungen unterstreichen die gute Versorgung und die hohe Alltagstauglichkeit des Standortes.
Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls überzeugend. Über die umliegenden Bundesstraßen und Autobahnen erreichen Sie Saarbrücken, Völklingen sowie weitere Städte der Region in kurzer Fahrzeit. Gleichzeitig bietet Püttlingen mit zahlreichen Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten sowie dem landschaftlich reizvollen Köllertal einen hohen Wohn- und Erholungswert und verbindet naturnahes Wohnen mit einer guten Anbindung an das urbane Umfeld.
Objektbeschreibung
Eine Immobilie, die Kapitalanlage und Flexibilität miteinander verbindet: Dieses 1995 erbaute und gepflegte Dreifamilienhaus in Püttlingen bietet insgesamt drei eigenständige Eigentumswohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 256,15 m2 auf einem 424 m2 großen Grundstück. Die Kombination aus zwei bereits langjährig vermieteten Wohnungen und einer derzeit leerstehenden Einheit eröffnet insbesondere Kapitalanlegern interessante Perspektiven.
Alle drei Wohnungen befinden sich in einem gepflegten Zustand und verfügen über einen eigenen Kellerraum sowie ein eigenes Nutzungsrecht an einem Gartenanteil. Ergänzt wird das Angebot durch insgesamt vier Stellplätze - drei Außenstellplätze und eine Garage.
Damit bietet die Immobilie nicht nur laufende Mieteinnahmen, sondern zugleich eine gewisse Flexibilität für die zukünftige Nutzung und Weiterentwicklung.
Die Erdgeschosswohnung verfügt über ca. 90,22 m2 Wohnfläche und bietet einen großzügigen Wohn- und Essbereich mit angrenzender offener Küche, zwei weitere Zimmer, ein Tageslichtbad sowie einen praktischen Abstellraum. Die Wohnung ist seit vielen Jahren vermietet und wird durch einen eigenen Kellerraum, ein Nutzungsrecht an einem Gartenanteil mit Terrassenbereich sowie einen zugeordneten Garagenstellplatz ergänzt.
Mit ca. 90,49 m2 verfügt die Wohnung im Obergeschoss über nahezu den identischen Grundriss. Auch hier bildet der großzügige Wohn- und Essbereich mit angrenzender offener Küche den Mittelpunkt der Wohnung. Ergänzt wird das Raumangebot durch zwei weitere Zimmer, ein Tageslichtbad und einen Abstellraum. Besonders interessant für einen Erwerber ist die aktuelle Situation: Die Wohnung steht derzeit leer und kann somit kurzfristig selbst genutzt oder neu vermietet werden. Ein Balkon mit Südost-Ausrichtung erweitert den Wohnbereich in den Außenraum. Der Wohnung sind zudem zwei Außenstellplätze sowie ein eigener Kellerraum und ein Gartenanteil zugeordnet.
Die Dachgeschosswohnung verfügt über ca. 75,44 m2 Wohnfläche und bietet ebenfalls drei Zimmer. Die Raumaufteilung umfasst eine Diele, ein Büro- bzw. Kinderzimmer, ein Elternschlafzimmer, ein großzügiges Wohn- und Esszimmer mit offener Küche und Zugang zum Balkon, ein Badezimmer sowie eine praktische Abstellkammer. Auch diese Wohnung ist langjährig vermietet und verfügt über einen eigenen Kellerraum, einen Gartenanteil sowie einen Außenstellplatz.
Ausstattung und Highlights:
- Großzügige Wohn- und Essbereiche
- Einbauküchen im Kaufpreis enthalten
- Balkone oder Terrasse bei allen Wohnungen vorhanden
- Türsprechanlage
- Charmante Sprossenfenster an der Vorderseite
- Jede Wohnung hat einen eigenen großzügigen Kellerraum
- Gemeinschaftliche Waschküche im Keller
- Jede Wohnung verfügt über ein Nutzungsrecht an einem Gartenanteil
- Insgesamt drei Außenstellplätze und eine Garage
- Zwei Wohnungen langjährig vermietet
- Wohnung im Obergeschoss derzeit leerstehend
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schaeferimmosaar.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, per E-Mail oder auch unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Provisionshinweis:
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
befeuerung
Gas
Unterkellert
Ja
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbaren vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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