Aktuell besteht ein Mietverhältnis mit der Stadt Blieskastel. Die monatliche Kaltmiete beträgt seit dem 1. April 2026 insgesamt 1.172 € und entspricht damit jährlichen Kaltmieteinnahmen von 14.064 €. Die Versorgungsverträge werden derzeit über die Stadt geführt. Nach den vorliegenden Informationen ist eine Beendigung des Mietverhältnisses mit der Stadt im Jahr 2027 vorgesehen.
Die derzeitigen Bewohner haben in einem ersten Gespräch grundsätzliches Interesse an einer weiteren Anmietung signalisiert. Eine direkte Weitervermietung wäre somit eine mögliche Perspektive, bedarf jedoch weiterer Gespräche und einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung. Alternativ kommt nach gesicherter Beendigung des bestehenden Mietverhältnisses und Rückgabe des Hauses eine Eigennutzung in Betracht.
Mit seiner Raumaufteilung über drei Etagen, den unterschiedlichen Außenbereichen und den bereits vorgenommenen Modernisierungen bietet das Haus sowohl eine Perspektive für Kapitalanleger als auch für Käufer, die eine spätere Eigennutzung planen.
**Käuferprovision**
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Der Provisionsanspruch richtet sich nach dem gesondert abzuschließenden Maklervertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen des § 652 BGB.
**Objektangaben**
Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf Informationen der Eigentümer und sonstiger Dritter, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Flächen-, Maß- und Jahresangaben sind Circa-Angaben. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht selbst überprüfter Angaben wird nicht übernommen. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Angaben zu möglichen Mieteinnahmen, Nutzungsänderungen, Ausbau- oder Umbaumöglichkeiten stellen keine Zusicherung dar. Die tatsächliche und öffentlich-rechtliche Zulässigkeit ist durch die Käufer bei den zuständigen Stellen zu prüfen. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit der Immobilie sind die Regelungen des notariellen Kaufvertrags.
**Besichtigungen und Kontakt**
Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auf Wunsch der Verkäufer ist bei Interesse ein geeigneter Bonitäts- oder Finanzierungsnachweis vorzulegen. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage Ihren vollständigen Namen und Ihre Kontaktdaten an.
**Hinweis zum Geldwäschegesetz**
Als Immobilienmakler sind wir verpflichtet, die Vertragsparteien und gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte nach dem Geldwäschegesetz zu identifizieren, sobald ein ernsthaftes Interesse am Kauf besteht und die Vertragsparteien hinreichend bestimmt sind. Dazu ist insbesondere die Überprüfung eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Wir bitten um Ihre Mitwirkung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten.
**Datenschutz**
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Durchführung des Maklervertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Ihren Rechten erhalten Sie in unseren gesonderten Datenschutzhinweisen.
**Widerrufsrecht für Verbraucher**
Bei Maklerverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen werden, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden Ihnen gesondert zur Verfügung gestellt.
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.