Das Einfamilienhaus befindet sich in attraktiver Wohnlage von Felsberg, einer Gemeinde im Landkreis Saarlouis, die für ihre ruhige, naturnahe Umgebung und gleichzeitig gute Erreichbarkeit geschätzt wird. Die Immobilie liegt in einem gepflegten Wohngebiet, das sich durch eine angenehme Nachbarschaft auszeichnet – ideal für Familien, Paare und alle, die eine ruhige, aber dennoch gut angebundene Wohnlage suchen.
Felsberg bietet eine hohe Lebensqualität mit einem ausgewogenen Mix aus ländlicher Idylle und urbaner Nähe. Die umgebende Landschaft mit Wiesen, Feldern und Wäldern lädt zu Spaziergängen, Radtouren oder anderen Freizeitaktivitäten in der Natur ein. Gleichzeitig profitieren Sie von einer gut ausgebauten Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Apotheken sind im Ort oder in der direkten Umgebung vorhanden und meist in wenigen Minuten erreichbar.
Die verkehrstechnische Anbindung ist hervorragend: Über die nahegelegene A620 sowie die B269 sind die Städte Saarlouis, Völklingen und Saarbrücken schnell erreichbar. Auch Luxemburg und Frankreich liegen in angenehmer Pendeldistanz und machen Felsberg zu einem interessanten Standort für Berufspendler.
Objektbeschreibung
Willkommen in Ihrem zukünftigen Zuhause – ein freistehendes Einfamilienhaus, das durch seinen gepflegten Zustand, eine durchdachte Raumaufteilung und einen liebevoll angelegten Garten überzeugt. Gelegen in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend von Felsberg, bietet diese Immobilie ein Wohnambiente, das sowohl Komfort als auch Lebensqualität in den Mittelpunkt stellt.
Das Haus wurde ursprünglich im Jahr 1951 erbaut und im Laufe der Jahre kontinuierlich modernisiert. Auf einer großzügigen Grundstücksfläche von ca. 707 m² erstreckt sich das Haus mit einer Wohnfläche von ca. 160 m², verteilt auf zwei Geschosse.
Das Herzstück des Hauses ist das großzügige Wohn- und Esszimmer im Erdgeschoss. Die angrenzende Küche ist mit einer modernen Einbauküche (Baujahr 2016) ausgestattet und punktet zusätzlich mit einer stilvollen Spanndecke.
Ein Schlafzimmer sowie ein Tageslichtbad komplettieren das Raumangebot auf dieser Ebene.
Ein echtes Highlight stellt die großzügige Terrasse dar, die einen herrlichen Blick in den gepflegten und eingezäunten Garten ermöglicht – ein idealer Ort für entspannte Stunden im Grünen, Grillabende oder das sonntägliche Frühstück im Freien.
Im vollständig ausgebauten Dachgeschoss erwarten Sie vier weitere, flexibel nutzbare Räume, die sich hervorragend als Kinderzimmer, Home-Office, Gästezimmer oder Hobbyräume eignen. Ein zweites Badezimmer sorgt für zusätzlichen Komfort und macht das Haus auch für größere Familien attraktiv.
Das Gebäude ist vollständig unterkellert und bietet neben reichlich Stauraum auch vielseitige Nutzungsmöglichkeiten – wie z.B. als Waschküche oder Werkstatt.
Modernisierungen und Ausstattungsdetails:
2005: Umfassende Renovierung
2008: Erneuerung der Strom- und Wasserleitungen, Bau der weitläufigen Terrasse sowie eine 8 cm Außendämmung an der hinteren Fassade
2015: Installation einer Drainage rund ums Gebäude
2016: Neue Dacheindeckung, Austausch der Fenster im Dachgeschoss, neue Haustür und Kellertüren, neue Einbauküche mit Spanndecke, teilweise neue Bodenbeläge
2020: Installation einer modernen Alarmanlage
2023: Einbau einer neuen Öl-Brennwert-Heizung
Auch in puncto Parkmöglichkeiten lässt die Immobilie keine Wünsche offen: Eine Garage sowie zwei Außenstellplätze bieten ausreichend Platz für Ihre Fahrzeuge. Sollte dies nicht ausreichen, können mit wenig Aufwand weitere Stellplätze realisiert werden.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, per E-Mail oder auch unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Provisionshinweis:
Käuferprovision: 2,975 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 2,975 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Kamin
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Öl
Unterkellert
Ja
Bauweise
Massiv
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbaren vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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