Die saarländische Kreisstadt Neunkirchen, idyllisch an der Blies gelegen, ist mit rund 48.000 Einwohner die zweitgrößte Stadt im Saarland.
Die Stadt war lange geprägt industriell geprägt, hat es aber geschafft, in den letzten Jahrzehnten eine Wandel zu einem kleinen Handels- und Dienstleistungszentrum zu vollziehen.
Die Innenstadtentwicklung wurde u.a. geprägt durch das Ende der 80er Jahre eröffnete "Saarpark-Center", das mit seinen rund 25.000 Besuchern an normalen Tagen zum meistbesuchten Einkaufscenter des Bundeslandes gehört.
Entsprechend ist die Kreisstadt beliebt als Wohnort und es gibt stetige Nachfrage nach Mietflächen in zentraler Lage.
Objektbeschreibung
Zentral in einer ruhigen Seitenstraße gelegen, befindet sich dieses voll vermietete, attraktive Anlageobjekt in Neunkirchen.
Verteilt auf 4 Etagen befinden sich jeweils 2 Wohnungen auf jeder Ebene. Eine neunte Wohnung ist erreichbar über den Innenhof und befindet sich im Anbau.
Alle Einheiten sind modernisiert und befinden sich in einem gepflegten Allgemeinzustand.
In einem persönlichen Gespräch übermitteln wir Ihnen gerne weiterführende Informationen, auch zu den aktuell erzielten Mieterträgen und den Entwicklungsmöglichkeiten dieser attraktiven Immobilie.
Gerne laden wir Sie auch ein, das Objekt bei einer gemeinsamen Begehung zu prüfen.
Bitte übermitteln Sie uns im Vorfeld Ihre vollständigen Kontaktdaten. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Ausstattung
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Kabel / Sat- TV
Unterkellert
Ja
Zentrale Lage in der Innenstadt
9 Wohnungen
Verteilt auf EG, OG 1 und OG 2 plus DG
Fenster überwiegend ISO-Kunststoff
Pflegeleichte Laminat oder Fliesenböden
Innenhof mit lauschiger Terrasse
Gemeinsamer Wasch- und Trockenraum mit getrennten Zählern
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eichenlaub & Dumont KG Grundstücksmakler KG
Julius-Kiefer-Str. 113
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/85 54 86
Telefax: 0681/85 34 93 info@eichenlaub-dumont.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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