Die Immobilie befindet sich im Saarbrücker Stadtteil Bischmisheim, im südöstlichen Bereich der Landeshauptstadt. Die Wohnlage zeichnet sich durch eine sehr gute Erreichbarkeit aus – ideal für Berufspendler und alle, die kurze Wege in Richtung Innenstadt, Universität oder Autobahn schätzen.
Bischmisheim bietet eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, einer Bäckerei, Ärzten sowie verschiedenen Freizeit- und Vereinsangeboten. Schulen und Kindergärten sind ebenfalls schnell erreichbar. Die Nähe zu den umliegenden Stadtteilen und zum Saarbrücker Zentrum ermöglicht einen komfortablen Anschluss an städtische Angebote, Gastronomie und Kultur.
Durch die Lage in unmittelbarer Nähe zur Autobahn profitiert man von einer schnellen Anbindung an die A6 und A620 sowie an den Flughafen Saarbrücken.
Diese gute Anbindung bringt jedoch auch eine gewisse Geräuschkulisse mit sich, insbesondere im Außenbereich der Immobilie. Durch die erneuerten Fenster und Haustüren ist man hiervon im Inneren allerdings gut isoliert.
Natur- und Wanderfreunde finden in der näheren Umgebung zahlreiche Wege und Naherholungsgebiete, insbesondere rund um den benachbarten Bliesgau.
Insgesamt bietet die Lage eine attraktive Kombination aus funktionaler Infrastruktur, guter Erreichbarkeit und naturnahem Umfeld – mit gewissen Einschränkungen in puncto Ruhe, die jedoch durch die Vorteile der Verkehrsanbindung und Infrastruktur kompensiert werden.
Objektbeschreibung
Dieses gepflegte Zweifamilienhaus wurde im Jahr 1979 errichtet und befindet sich im Saarbrücker Stadtteil Bischmisheim. Auf einem großzügigen Grundstück von ca. 608 m2 bietet die freistehende Immobilie eine Gesamtwohnfläche von ca. 170 m2 und ca. 47 m2 Nutzfläche, verteilt auf zwei abgeschlossene Wohneinheiten. Die durchdachte Raumaufteilung, die gepflegte Bausubstanz sowie einige Modernisierungen in den vergangenen Jahren machen diese Immobilie sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger oder Mehrgenerationenprojekte besonders interessant.
Die untere Wohneinheit umfasst ca. 57 m2 Wohnfläche, ca. 47 m2 Nutzfläche und eignet sich ideal für Singles oder ältere Familienangehörige. Der Grundriss beinhaltet einen Eingangsbereich, ein Badezimmer, einen gemütlichen Wohn- und Essbereich mit angrenzender Küche sowie Zugang zur Loggia mit Ausrichtung zur Vorderseite.
Darüber hinaus findet man ein gut geschnittenes Schlafzimmer, ein Gäste-WC, ein Durchgangszimmer, ein Bürozimmer sowie einen Heizungsraum.
Die obere Wohneinheit bietet ca. 113 m2 Wohnfläche und überzeugt mit einem familienfreundlichen Grundriss. Vom Dielenbereich gelangt man in das Gäste-WC sowie in die Küche, die direkten Zugang zur geräumigen Terrasse bietet – ideal für entspannte Stunden im Freien. Der offene und großzügige Wohn- und Essbereich mit ebenfalls direktem Terrassenzugang bildet den Mittelpunkt der Wohnung. Ein Elternschlafzimmer, ein Kinderzimmer, ein Bürozimmer sowie ein Tageslichtbad ergänzen das Raumangebot. Besonders komfortabel: das Elternschlafzimmer sowie das Bürozimmer bieten Zugang zur zweiten weitläufigen Loggia.
Das Gebäude ist teilweise unterkellert. Im "Kellergeschoss" befinden sich zwei Garagenstellplätze, in denen die jeweiligen Fahrzeuge sicher und komfortabel abgestellt werden können.
Modernisierungsmaßnahmen im Überblick:
•2016: Einbau einer energieeffizienteren Gasbrennwertheizung
•2015-2017: Austausch mehrerer Fenster sowie Einbau einer neuen Haustür
•2015: Erneuerung eines Badezimmers sowie eines Gäste-WCs
•2022: Erneuerung des zweiten Gäste-WCs
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, per E-Mail oder auch unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Provisionshinweis
Käuferprovision: 2,975 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 2,975 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Haftungsausschluss
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Unterkellert
teils
Gäste-WC
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbaren vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
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Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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