Die angebotene Wohnung befindet sich im Kobenhüttenweg, also in erster Lage des Spitzenwohnviertes Rotenbühl, eingebettet in ein sehr gepflegtes und gut situiertes Wohnumfeld mit bester Anbindung zur City oder auch zur Universität des Saarlandes.
Die Ostspange mit den Auffahrten zur A6 und zur A620 oder Bushaltestellen sind in wenigen Minuten erreichbar.
Ebenso besteht eine hervorragende Anbindung über die nahegelegene Scheidter Straße zur Saarbrücker Innenstadt oder zur Universität des Saarlandes.
Objektbeschreibung
In absoluter Spitzenlage des Saarbrücker Rotenbühl befindet sich diese Wohnung, die in den letzten Jahrzehnten als Büro genutzt wurde, im Souterrain eines sehr gepfegten Mehrfamilienhauses.
Ursprünglich war die Einheit, so wie es dem beigefügten Grundriss zu entnehmen ist, geplant als 2-ZKB-Wohnung mit einer Diele, einem innenliegenden Bad und einem kleinen Schlafzimmer.
Angrenzend an Diele und eine vorliegende Terrasse war ein sehr großer Wohn- und Essbereich mit einer innenliegenden Küche geplant.
Aktuell ausgefürt, das zeigen auch unsere aktuellen Fotos der Einheit, wurde die Fläche aufgrund der Büronutzung aufgeteilt in einen großen Raum, der auch direkt über den eigenen Eingang erschlossen wird und einen weiteren kleineren Büroraum.
Der als Küche geplante Bereich wurde als kleine Teeküche mit angrenzendem WC und Abstellraum ausgebaut.
Die vor der Einheit geplante Terrasse wurde nicht errichtet, dort befindet sich aktuell ein vorgartenähnliches Beet.
Die Immobilie eignet sich damit wahlweise auch zukünftig zur Büronutzung oder für den Investor nach einem Umbau zur Nutzung als attraktive Wohneinheit in bester Lage.
Gerne stimmen wir uns mit Ihnen bei einer persönlichen Begehung über alle Optionen ab.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, bitte übermitteln Sie uns dabei auch Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Ausstattung
heizungsart
Zentralheizung
befeuerung
Öl
Wohnung ausgebaut als Büro mit eigenem Eingang
Rückbau zum Planungszustand möglich
2 kostenlose Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eichenlaub & Dumont KG Grundstücksmakler KG
Julius-Kiefer-Str. 113
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/85 54 86
Telefax: 0681/85 34 93 info@eichenlaub-dumont.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sie haben nicht das passende gefunden? - Aktivieren Sie den Suchagenten
Aktivieren Sie den Suchagenten und Sie erhalten die neuesten Angebote zu Ihrer Suche sofort und kostenlos per E-Mail. Sie können Ihren Suchauftrag jederzeit bearbeiten oder beenden. Suchagenten jetzt aktivieren! Neue Angebote erhalten