Die Immobilie befindet sich in Marpingen im Landkreis St. Wendel, einer attraktiven Gemeinde im nördlichen Saarland. Marpingen verbindet die Vorzüge einer einer gewachsenen Wohnlage mit einer naturnahen Umgebung und einer guten Infrastruktur für den täglichen Bedarf.
Der Ort bietet eine familienfreundliche und angenehme Wohnqualität. Im Hauptort befinden sich unter anderem das Rathaus, eine Grundschule sowie die Gemeinschaftsschule Marpingen. Auch Kindertagesstätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie verschiedene Angebote des täglichen Lebens sind in der Gemeinde vorhanden.
Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind mit dem Pkw gut erreichbar. Auch die umliegenden Städte und Gemeinden lassen sich dank der regionalen Verkehrsverbindungen einfach erreichen.
Objektbeschreibung
Willkommen in einem Zuhause, das Wohnqualität, Alltagskomfort und ein echtes Stück Lebensgefühl miteinander verbindet.
Diese gepflegte, neuwertige Dachgeschosswohnung in einem Zweifamilienhaus in Marpingen überzeugt mit einer durchdachten Raumaufteilung, viel natürlichem Licht und zusätzlichen Nutzflächen, die den Alltag spürbar erleichtern. Schon beim Betreten merkt man: Hier wurde mit Blick aufs Wohnen geplant – nicht nur auf Quadratmeter.
Das Herzstück bildet der großzügige Wohnbereich mit direkt angrenzendem Esszimmer und Küche. Offene Wege, klare Linien und viel Tageslicht machen diesen Bereich zum Mittelpunkt des Hauses: ideal für gemeinsame Abende, entspanntes Kochen, Homeoffice-Pausen und ein Wohnen, das sich nicht nach Alltag anfühlt, sondern nach Ankommen.
Zwei helle Schlafzimmer mit gemütlichen Dachschrägen, großen Fenstern und Rollläden bieten flexible Einrichtungsmöglichkeiten. Ob als ruhiges Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer – die Räume lassen sich je nach Lebensphase neu denken, ohne an Atmosphäre zu verlieren. Ein vollwertiges Badezimmer plus separates Gäste-WC macht den Alltag besonders komfortabel und entlastet den morgendlichen Ablauf.
Ein echtes Highlight ist die ca. 5 m² große Dachloggia mit Sonnenschutz: Ihr privates Plätzchen zum Lesen, Kaffeetrinken und Sonnen. Klein genug, um intim zu bleiben – groß genug, um den Tag draußen beginnen oder ausklingen zu lassen.
Im Untergeschoss steht ein großzügiger Nutz- und Hauswirtschaftsbereich bereit. Hier finden Waschmaschine, Trockner, Vorräte und alles, was im Alltag Platz braucht, einen klaren, funktionalen Ort – ohne den Wohnbereich zu belasten.
Zusätzlicher Pluspunkt: das separate Zimmer im Erdgeschoss, aktuell als Büro bzw. Homeoffice genutzt. Von hier gelangen Sie direkt auf die überdachte Terrasse – perfekt für Pausen an der frischen Luft, ohne das Haus zu verlassen. Ein Raum, der Arbeit und Wohnen verbindet, statt sie voneinander zu trennen.
Zur Wohnung gehört eine integrierte Garage mit geschütztem Stellplatz. Überdachter Zugang, gepflasterte Zufahrt und ein gepflegter Außenbereich mit Wasserzisterne zur Brauchwassernutzung der Toiletten runden das Gesamtpaket ab: praktisch, durchdacht und mit einem Blick für Nachhaltigkeit im Alltag.
Sonstiges
Die angebotene Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und verfügt über einen eigenen Eingang, eigene Heizung und Versorgungsleitungen. Dadurch ist die Wohnung klar von der zweiten Wohneinheit getrennt und bietet ein Höchstmaß an Privatsphäre
Die Wohnung bietet eine gelungene Kombination aus Wohnen, Funktionalität und praktischem Komfort. Besonders die integrierte Garage, der überdachte Eingangsbereich, die überdachte Terrasse im Gartenbereich sowie die großzügigen Nutzflächen machen die Immobilie zu einem attraktiven Zuhause für alle, die Wert auf eine durchdachte und alltagstaugliche Immobilie legen.
printzeile
Neuwertige Dachgeschosswohnung mit Loggia, Garage und Büro.
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6. Berechnungsgrundlage der Provision
Die Provision wird grundsätzlich auf Basis des tatsächlich abgeschlossenen Vertrags berechnet. Wird der Vertrag nicht vorgelegt, ist die Stein & Wert Immobilien GmbH berechtigt, die Provision auf Basis der im Angebot genannten Werte zu berechnen.
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Gerät der Provisionsschuldner in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen, mindestens jedoch sechs Prozentpunkte jährlich.
8. Verzugszinsen bei Nicht-Verbrauchern
Sofern kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. Mitteilungspflicht bei Vorkenntnis
Ist den Auftraggebenden die von der Stein & Wert Immobilien GmbH nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, haben sie dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Die Auftraggebenden sind zudem verpflichtet, unverzüglich Auskunft darüber zu erteilen, ob und mit wem ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist sowie über den vereinbarten Kaufpreis. Der entsprechende Vertrag ist der Stein & Wert Immobilien GmbH unverzüglich nach Abschluss vorzulegen.
10. Auskunftsrechte und Schriftform
Die Stein & Wert Immobilien GmbH ist berechtigt, zu diesem Zweck Auskünfte bei Notaren, Grundbuchämtern sowie anderen Beteiligten einzuholen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Stein & Wert Immobilien GmbH.
11. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist Primstal. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig –
Stand 01.04.2026
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