Dillingen/Saar, mit 20.000 Einwohnern, ist eine Industrie- und Gewerbestadt, in der weltweit
agierende Traditionsunternehmen ebenso angesiedelt sind wie innovative, mittelständische Betriebe.
Die Gewerbeimmobilie wurde zuletzt als Büro genutzt und befindet sich an einer frequenzstarken Ampelkreuzung in exponierter, stadtnaher Lage von Dillingen. Die Entfernungen betragen zum Bahnhof ca. 600m und zur City, mit allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, ca. 800 m.
Im direkten Umfeld befinden sich Schnellrestaurants, Discounter, Tankstellen, sowie der Veranstaltungsort "Lokschuppen".
Objektbeschreibung
In zentraler Lage von Dillingen bieten wir für den Investor oder Projektentwickler dieses sehr interessante Paket, bestehend aus 12 Eigentumswohnungen an. Jeweils 4 Wohnungen befinden sich dabei im EG, OG1 und OG2 des als Wohnungseigentümgergemeinschaft bestehenden Mehrfamilienhauses.
Die weiteren Wohnungen befinden sich auf den Etagen 3 und 4.
Der zukünftige Eigentümer dieses Pakets hätte innerhalb der Eigentümergemeinschaft die Mehrheit der Miteigentumsanteile (rund 632/1000).
Aktuell werden die Wohnungen als Hotelzimmer genutzt.
Die ursprüngliche (entsprechend der Teilungserklärung und den Originalplänen) Aufteilung wurde zur aktuellen Nutzung geändert. Ein eventueller Rückbau ist möglich, obliegt aber dem zukünftigen Eigentümer.
Alle Zimmer, aufgeteilt in 3 Qualitätskategorien, sind möbliert, ausgesprochen gepflegt und dementsprechend sofort nutzbar.
Dabei bieten sich dem zukünftigen Eigentümer im Rahmen seiner Vorstellungen sicherlich diverse Optionen wie die weitergehende Vermietung der einzelnen Zimmer oder die Zusammenlegung bzw. Rückbau der Räume als Wohnung.
Zusätzlich ist im Rahmen der bestehenden Teilungserklärung jeder Wohnung ein Kellerraum zugeordnet.
Diese Flächen wurden ebenfalls im Einzelfall umgewidmet, beispielsweise zur Nutzung als Wasch- und Trockenraum, was aber einem Konzept der möblierten (Kurzzeit-) Vermietung ebenfalls entgegen kommt.
Neben dem angrenzenden Hotel stehen der Eigentümergemeinschaft auch (kostenlose) Parkmöglichkeiten auf dem dort befindlichen Außengrundstück zur Verfügung.
Innerhalb des Mehrfamilienhauses erfolgt die Erschließung der Wohnungen jeweils über das innenliegende Treppenhaus. Bautechnisch bedingt hält der vorhandene Personenaufzug aktuell erst auf den Etagen 3 und 4.
Zusammengefasst ein spannendes, unter Renditegesichtspunkten attraktives Anlage- und Entwicklungsobjekt, das wir Ihnen gerne bei einem gemeinsamen Termin präsentieren möchten.
Bitte übermitteln Sie uns bei Anfragen Ihre vollständigen Kontak
Sonstiges
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Objektinformationen und für Besichtigungen zur Verfügung.
Alle im Exposé genannten Objektangaben und Informationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Hinweis zum Energieausweis:
Wir weisen alle Auftraggeber auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vorlage eines Energieausweises hin. Im Einzelfalle ist der Ausweis zum Zeitpunkt der Erstellung des Exposé in Bearbeitung, also noch nicht erstellt und wird später nachgereicht. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Ergänzender Hinweis: Ein übergebener Energieausweis stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Unser Haftungsauschluss bezieht sich auch auf die darin enthaltenen Daten.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
• Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind. (§3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
• Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –Ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
• Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
• Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlichen Berechtigten um eine Politisch exponierte Person (PeP) handelt.
• Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§4 Abs. 6 GwG)
Bitte helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
• Zeigen Sie uns bitte Ihren Personalausweis und ermöglichen damit die vorgeschriebene Dokumentation.
Ausstattung
Boden
Fliesen, Teppich
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerung
Gas
Aufzug
Personenaufzug
Kabel / Sat- TV
12 Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses
Aktuelle Nutzung als Hotelzimmer
Möbliert in drei Zimmerkategorien
Alle Zimmer mit Bad
Teilweise mit Balkon, Minibar, etc.
Jeweils 4 Wohnungen in den Etagen EG, OG 1 und OG2
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Eichenlaub & Dumont KG Grundstücksmakler KG
Julius-Kiefer-Str. 113
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/85 54 86
Telefax: 0681/85 34 93 info@eichenlaub-dumont.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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