Die Immobilie befindet sich in Felsberg (Unterfelsberg), einem Teil der Gemeinde Überherrn im Landkreis Saarlouis.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte, Apotheken, Kindergärten und Schulen befinden sich im nahegelegenen Überherrn oder Altforweiler. Auch die Stadt Saarlouis mit ihrem umfangreichen Einkaufs-, Kultur- und Gastronomieangebot ist in nur etwa 10 Fahrminuten erreichbar.
Die Verkehrsanbindung ist besonders vorteilhaft: Über die B269 und die B405 erreicht man schnell die umliegenden Gemeinden sowie die Autobahn A620 in Richtung Saarbrücken oder Luxemburg. Auch die französische Grenze liegt nur wenige Kilometer entfernt, was die Lage ebenfalls für Berufspendler interessant macht.
Felsberg überzeugt durch seine landschaftlich reizvolle Umgebung.
Die umliegenden Felder, Wiesen und Wälder laden zu Spaziergängen, Wanderungen oder Radtouren ein. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, etwa entlang der Saar oder rund um die bekannte Teufelsburg, von der aus sich ein herrlicher Ausblick über das Saartal bietet.
Objektbeschreibung
In Überherrn-Felsberg, genauer in Unterfelsberg, präsentiert sich dieses Mehrfamilienhaus mit ingesamt drei Wohneinheiten, welches zeitgemäßes Wohnen mit hochwertiger Ausstattung verbindet.
Die hier angebotene Obergeschosswohnung überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung, helle Wohnatmosphäre und energieeffiziente Bauweise - ideal für Paare, kleine Familien oder Mieter, die stilvolles und modernes Wohnen schätzen.
Auf ca. 70,88 m2 Wohnfläche erwartet Sie ein großzügiger Wohn- und Essbereich mit offener Küche, der dank großer Fensterflächen viel Tageslicht bietet und Zugang zum Balkon gewährt - perfekt, um den Feierabend im Freien zu genießen.
Von der Diele aus gelangen Sie in alle weiteren Räume: ein Schlafzimmer in angenehmer Größe, ein Kinder- oder Arbeitszimmer, ein modernes Duschbad sowie ein Hauswirtschaftsraum mit Anschluss für Waschmaschine und Trockner runden das Raumangebot ab.
Die Ausstattung der Wohnung erfüllt gehobene Ansprüche:
- Fußbodenheizung mit effizienter Luftwärmepumpe
- Elektrische Rollläden an allen Fenstern
- Kunststofffenster mit 3-fach-Verglasung (Farbe Anthrazit)
- Großformatige Fliesenböden (90x90 cm)
- Weiße Innentüren mit Edelstahlbeschlägen
- Hauseigene Schließanlage für komfortablen Zugang
- Außenstellplatz direkt am Haus (zzgl. 25,00 € monatlich)
Die monatlichen Nebenkosten betragen 150,00 €.
Das Gebäude wurde nach aktuellen energetischen Standards errichtet.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Vermieter. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
heizungsart
Fussbodenheizung
befeuerung
Luft/Wasser Wärmepumpe
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
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Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
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Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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