Saarlouis-Beaumarais liegt im südlichen Saarland und ist Teil der historischen Stadt Saarlouis. Die zentrale Lage ermöglicht eine hervorragende Anbindung an die umliegenden Städte und Regionen. Die Autobahn A8 ist nur wenige Autominuten entfernt, was den Zugang zu Städten wie Saarbrücken, Trier und Luxemburg erleichtert. Darüber hinaus bietet die Nähe zum öffentlichen Nahverkehr eine bequeme Anbindung an das Stadtzentrum von Saarlouis. Freizeit und Erholung: Die Umgebung von Saarlouis-Beaumarais bietet eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten. Der nahegelegene Schlosspark ist ein idealer Ort für entspannte Spaziergänge und Outdoor-Aktivitäten. Sportbegeisterte finden in der Umgebung Sportvereine, Fitnessstudios und Radwege. Einkaufsmöglichkeiten: In Saarlouis-Beaumarais sind alle Annehmlichkeiten des täglichen Lebens leicht erreichbar.
Zahlreiche Geschäfte und Supermärkte bieten eine breite Palette von Einkaufsmöglichkeiten. Bildungseinrichtungen: Familien schätzen die Nähe zu Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Die gute Erreichbarkeit von Bildungseinrichtungen macht Saarlouis-Beaumarais zu einer idealen Wahl für Familien mit Kindern. Beispielhafte Entfernungen: - Wallerfangen: ca. 2,5 km - Saarlouis: ca. 3 km - Wadgassen: ca. 7,5 km - Rehlingen-Siersburg: ca. 9 km - Saarwellingen: ca. 10 km - Merzig: ca. 21,5 km - Saarbrücken: ca. 25,5 km - Bouzonville (Frankreich): ca. 18,5 km
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein großzügiges Baugrundstück mit einer Fläche von 1.409 m², gelegen in zentraler Lage des Stadtteils Beaumarais in Saarlouis. Das Grundstück überzeugt nicht nur durch seine optimale Ausrichtung nach Süd-Osten, sondern auch durch seine Größe und Form. Die Frontbreite beträgt ca. 18 Meter, die Länge des Grundstücks beläuft sich auf ca. 112 Meter. Dank der bereits vollständigen Erschließung sowie einer geschlossenen Bauweise steht einem Bauprojekt nichts im Wege. Vorteile auf einen Blick: •Großzügige Grundstücksfläche: 1.409 m² •Frontbreite: ca. 18 m, Tiefe: ca. 112 m •Süd-Ost-Ausrichtung •Voll erschlossen •geschlossene Bauweise (beidseitig oder einseitig anbaubar) •Zentrale Lage in Beaumarais •Hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Autobahn A620 •Ideale Lage für Familien durch die Nähe zu Schulen und Kindergärten •Optimale Nahversorgung: Supermärkte, Apotheken, Ärzte und Restaurants in direkter Umgebung Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite: www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine: Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Provisionshinweis: Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Haftungsausschluss: Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die im Exposé enthaltenen Daten beruhen auf den, vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Ansprechpartner
Thomas Zimmer
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
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Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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