Dieses Grundstück befindet sich in 66280 Sulzbach-Neuweiler. Neuweiler liegt im Städtedreieck St. Ingbert, Sulzbach und Dudweiler. Der idyllisch gelegene Ort ist ringsum von Wald umgeben. Die Verkehrsanbindung ist nach allen Richtungen hin optimal. Die Autobahn A 6 und A 623 sind jeweils in ca. 5-8 Autominuten zu erreichen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ist nur ca. 10 Autominuten entfernt. Der Bedarf an Ärzten, Kindergärten, Sportstätten usw. sind ganz in der Nähe gelegen.
Infrastruktur
Flughafen
14,19 km
Fernbahnhof
2,54 km
Bus
9,04 km
Objektbeschreibung
Straßenfront ca. 9,45 Meter. Laut dem Bauamt Sulzbach ist eine Bebauung gemäß § 34 Baugesetzbuch darstellbar. Darauf zu achten sei, dass das zukünftige Gebäude nur genehmigungsfähig ist, wenn dieses in einer Baulinie, gesehen von der Bestandsbebauung, errichtet wird. ZUR INFO: § 34 Baugesetzbuch ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten. "Für viele bebaute Bereiche der Gemeinden existieren keine Bebauungspläne. Trotzdem ist es möglich, in diesen sogenannten "34er-Gebieten" (im Zusammenhang bebaute Gebiete) zu bauen. Eine Bebauung ist zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt.
Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zwingend einzuholen. Geregelt ist diese Möglichkeit des Baurechts im § 34 BauGB. Daher auch der Name." Laut Bauamt Sulzbach wären auch 1-2 Garagen darstellbar. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Garagen in einer Größenordnung von 36 m² Grundfläche verfahrensfrei sind. Werden die Garagen jedoch in der Grundfläche größer, muss ein Bauantrag bei der UBA eingereicht werden. Zwecks verbindlicher Information über die Bebaubarkeit ist es erforderlich, sich mit dem Bauamt in Sulzbach direkt in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen hierzu eine formelle schriftliche Bauvoranfrage bei den zuständigen Behörden.
Ansprechpartner
Ralph Raue
Immobilien Raue (Ehrenmitglied im IVD)
Anbieter
Immobilien Raue (Ehrenmitglied im IVD)
66280 Sulzbach-Saar
Telefon06897-2010E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.immobilien-raue.de
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch den Regionalverband Saarbrücken am 08.07.1985
Vermögensschadenshaftpflichversicherung: Provinzial Rheinland Versicherung AG in Düsseldorf
Inhaltlich verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV: Wolfgang Raue (Anschrift wie oben)
Ehrenmitglied im IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter & Sachverständigen
Mitglied im CEPI Conseil européen des Professions immobilières
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Immobilien Wolfgang Raue ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt Immobilien Wolfgang Raue grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter www.ombudsmann-immobilien.net.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) bereit, die Sie hier finden: EC.Europa.EU/consumers/odr
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