Dieses Grundstück liegt in Beckingen, einer Gemeinde, die für ihre angenehme Wohnlage und ihren einladenden Charakter geschätzt wird. Hier treffen ländliche Ruhe und moderne Lebensqualität aufeinander: In der Umgebung finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen sowie medizinische Einrichtungen, die eine gute Versorgung im Alltag sicherstellen.
Die verkehrsgünstige Anbindung ermöglicht es, Städte wie Saarbrücken, Trier oder Luxemburg schnell zu erreichen – ein klarer Vorteil insbesondere für Pendler.
Zudem überzeugt Beckingen durch seine naturnahe Lage, die vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung und aktiven Freizeitgestaltung bietet.
Die Kombination aus ruhigem Wohnen, naturnaher Umgebung und guter Infrastruktur macht dieses Grundstück zu einem idealen Standort für alle, die sowohl Erholung als auch Alltagskomfort schätzen.
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 563 m², das sich in zentraler Lage der Gemeinde Beckingen befindet.
Das Grundstück verfügt über eine Frontbreite von etwa 10 m und erstreckt sich in der Tiefe auf ca. 55,5 m.
Das Grundstück liegt in einem gemischten Baugebiet und ist für eine offene Bauweise mit einseitigem Anbau vorgesehen. Eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen ist zulässig, was vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Die Ausrichtung nach Süd-Osten sorgt zudem für eine ideale Belichtung der zukünftigen Bebauung.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
- Grundstücksfläche: ca. 563 m²
- Frontbreite: ca. 10 m
- Länge: ca. 55,5 m
- Voll erschlossen
- Süd-Ost-Ausrichtung
- Gemischtes Baugebiet
- Offene Bauweise (einseitiger Anbau)
- Zweigeschossige Bebauung
- Zentrale Lage von Beckingen
- Sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie zur Autobahn A8
- Optimale Nahversorgung durch Supermärkte, Apotheken, Ärzte und Gastronomie in unmittelbarer Nähe
Des Weiteren sind hinter dem Baugrundstück weitere ca. 6.000 m² Grünfläche sowie landwirtschaftlich genutzte Fläche vorhanden.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schäferimmo.de
Sonstiges
Anfragen:
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, per E-Mail oder auch unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Provisionshinweis:
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbaren vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
Sie haben nicht das passende gefunden? - Aktivieren Sie den Suchagenten
Aktivieren Sie den Suchagenten und Sie erhalten die neuesten Angebote zu Ihrer Suche sofort und kostenlos per E-Mail. Sie können Ihren Suchauftrag jederzeit bearbeiten oder beenden. Suchagenten jetzt aktivieren! Neue Angebote erhalten