Die Gewerbeimmobilie befindet sich in Rehlingen, einem Ortsteil der Gemeinde Rehlingen-Siersburg im Landkreis Saarlouis. Der Standort bietet Unternehmen ein interessantes Umfeld für Gewerbetreibende und profitiert von der verkehrsgünstigen Lage innerhalb des saarländischen Wirtschaftsraums.
Rehlingen-Siersburg verfügt über eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz. Über die nahegelegene Autobahn A8 bestehen Verbindungen in Richtung Saarlouis, Saarbrücken und Luxemburg. Auch die umliegenden Wirtschaftsstandorte und Gewerbegebiete sind gut erreichbar. Damit eignet sich der Standort insbesondere für Unternehmen, die regional tätig sind und zugleich kurze Wege zu Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern im Saarland sowie im grenznahen Raum benötigen.
Im Ortsteil Rehlingen finden sich verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsangebote und Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Lage an einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße bietet zudem eine gute Erreichbarkeit für Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten. Die vorhandene Infrastruktur im Gemeindegebiet unterstützt insbesondere handwerkliche, mittelständische und dienstleistungsorientierte Betriebe.
Objektbeschreibung
Diese Gewerbeimmobilie bietet eine interessante Kombination aus großzügigen Hallen- und Lagerflächen sowie einer vielseitig nutzbaren Büro-, Laden- oder Gewerbeeinheit. Mit einer Gesamtfläche von ca. 633 qm und einem Grundstück von rund 1.930 qm eröffnet das Objekt unterschiedliche Möglichkeiten für Unternehmen, die funktionale Arbeitsbereiche, umfangreiche Lagerkapazitäten und gut nutzbare Außenflächen an einem Standort vereinen möchten.
Den Schwerpunkt bilden die ca. 500 qm großen Hallen-, Lager- und Garagenflächen. Ergänzt werden diese durch eine ca. 133 qm große Gewerbeeinheit, die sich insbesondere für Verkaufs-, Büro- oder Dienstleistungszwecke anbietet. Die Kombination unterschiedlicher Nutzungsbereiche schafft eine attraktive Grundlage für verschiedenste betriebliche Konzepte.
Die Hallenbereiche überzeugen durch ihre vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten. Insgesamt stehen mehrere kleinere Tore sowie zwei große Tore mit einer Höhe von ca. 5 Metern zur Verfügung. Dies erleichtert die Ein- und Ausfahrt sowie die Anlieferung und den Warenumschlag. Mehrere Zugänge vor und neben dem Gebäude ermöglichen eine flexible Erschließung der verschiedenen Bereiche. Zusätzliche Abstellmöglichkeiten auf dem Dachboden sowie die teilweise Unterkellerung erweitern das vorhandene Flächenangebot. Beheizt wird das Gebäude durch eine Gasheizung, welche im Jahr 2005 erneuert wurde.
Die ca. 133 qm große Laden- und Gewerbeeinheit verfügt über einen großzügigen Verkaufsraum, einen Flur, zwei weitere Räume im rückwärtigen Bereich sowie entsprechende Sanitäranlagen. Die bisherige Nutzung als Bäckerei verdeutlicht das Potenzial für gewerbliche Konzepte mit Kundenverkehr. Je nach individuellen Anforderungen und den baurechtlichen Voraussetzungen kommen beispielsweise auch Büro- und Verwaltungsflächen, ein Showroom oder Dienstleistungsräume infrage.
Das insgesamt ca. 1.930 qm große Grundstück bietet sowohl vor als auch neben dem Gebäude weitläufige Freiflächen. Diese eignen sich beispielsweise für Kunden- und Mitarbeiterstellplätze, das Abstellen von Firmenfahrzeugen oder die betriebliche Nutzung als Rangier- und Lagerflächen, soweit rechtlich zulässig. Eine weitere Besonderheit ist die Ausrichtung der Immobilie zu zwei Straßen, wodurch sich unterschiedliche Zugangs- und Erschließungsmöglichkeiten ergeben.
Ob Handwerksbetrieb, Reifen- oder Kfz-Service, Großhandel, Logistikunternehmen, Lagerbetrieb oder ein Unternehmen mit angeschlossenem Verkaufs- und Verwaltungsbereich - diese Immobilie bietet eine solide Grundlage für unterschiedliche gewerbliche Nutzungskonzepte. Auch die Kombination aus Lager, Werkstatt, Büro und Kundenbereich kann je nach betrieblichem Bedarf interessant sein.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schaeferimmosaar.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, per E-Mail oder auch unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Provisionshinweis:
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Verkäufer. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Gewerbefläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Gewerbe-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Flächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbaren vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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