Die angebotene Halle befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg. Die Lage bietet optimale Voraussetzungen für Logistik- und Speditionsunternehmen, da sie sowohl eine gute Anbindung an regionale als auch überregionale Verkehrswege bietet. Verkehrsanbindung: Die Immobilie liegt in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A8, die eine direkte Verbindung zu den Wirtschaftszentren in Deutschland und Frankreich schafft. Über die A8 sind sowohl Saarlouis, Saarbrücken als auch Luxemburg schnell erreichbar. Die Nähe zu wichtigen Autobahnen ermöglicht eine effiziente An- und Abfahrt von LKWs sowie einen schnellen Warenverkehr. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist ebenfalls gut. Rehlingen-Siersburg bietet regelmäßige Busverbindungen, und der Bahnhof Siersburg, welcher nur wenige Fahrminuten entfernt liegt, sichert den Anschluss an den regionalen Bahnverkehr.
Infrastruktur: Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur mit sämtlichen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Supermärkte, Bäckereien, Banken und weitere Dienstleister sind in kurzer Entfernung erreichbar. Schulen und Kindergärten befinden sich ebenfalls im Umfeld, was die Lage nicht nur für gewerbliche Zwecke, sondern auch für die Mitarbeiter und deren Familien attraktiv macht.
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine großzügige Lager- und Logistikhalle mit einer bisherigen Nutzung durch eine Spedition. Die Immobilie befindet sich auf einem insgesamt 2.454 m² großen Grundstück, welches vielseitige Nutzungsmöglichkeiten bietet. Zusätzlich ist ein weiteres großzügiges Grundstück mit einer Fläche von 1.189 m2 auf der anderen Straßenseite vorhanden, welches ebenfalls im Kaufpreis inkludiert ist. Die Halle selbst wurde im Jahr 1984 erbaut und ursprünglich mit 4 Toren ausgestattet. Im Laufe der Jahre wurde die Anlage um 3 weitere Tore erweitert, sodass nun insgesamt 7 Tore zur Verfügung stehen. Diese Rolltore ermöglichen eine einfache und effiziente Zufahrt für LKWs, Busse und weitere große Fahrzeuge. Zusätzlich sind drei der Tore mit Laderampen ausgestattet, was das Be- und Entladen von Waren erleichtert.
Im Innenbereich der Halle befinden sich mehrere Gruben, die für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen genutzt werden können. Dies stellt insbesondere für Speditionen und ähnliche Unternehmen einen großen Vorteil dar. Vor der Halle bietet eine weitläufige Rangierfläche ausreichend Platz, um große Fahrzeuge zu manövrieren. Darüber hinaus stehen vor der Halle und neben dem angrenzenden Bürokomplex genügend Parkplätze zur Verfügung. Der Bürokomplex, welcher sich direkt neben der Halle befindet, bietet zusätzliche Räumlichkeiten z.B. für administrative Tätigkeiten. Eckdaten: Grundstücksfläche: 3.643 m² Baujahr: 1984 Hallenfläche: großzügig, mit 7 Toren (3 davon mit Laderampe) Innenausstattung: Gruben für Fahrzeugwartung Bürokomplex: separat, direkt neben der Halle Außenfläche: Rangiermöglichkeiten und Parkplätze sowie ein weiteres Grundstück auf der anderen Straßenseite Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite: www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine: Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Provisionshinweis: Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Besichtigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Besichtigungsnachweises, des Maklervertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
Hiernach wird die Courtage für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt. auf den Kaufpreis betragen und ist bei notariellem Vertrag verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Haftungsausschluss: Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die im Exposé enthaltenen Daten beruhen auf den, vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
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Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
Eventhalle. Komplett eingerichtet und konzessioniert
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