Die angebotene Wohnung befindet sich in attraktiver Lage von 66780 Rehlingen, einer beliebten Gemeinde im Landkreis Saarlouis. Die Umgebung zeichnet sich durch eine gelungene Verbindung von naturnahem Wohnen und sehr guter Infrastruktur aus.
Die verkehrstechnische Anbindung ist hervorragend: Über die nahegelegene Autobahn A8 erreichen Sie Saarlouis in wenigen Minuten, auch Saarbrücken und Luxemburg sind gut angebunden. Der Bahnhof Rehlingen sowie der Siersburger Bahnhof bieten regelmäßige Zugverbindungen in Richtung Saarbrücken und Trier.
Der Ort selbst verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Schulen, ärztlicher Versorgung sowie gastronomischen Angeboten.
Zudem sorgt das aktive Vereinsleben für ein angenehmes, nachbarschaftliches Miteinander.
Rehlingen liegt malerisch an der Saar und bietet eine hohe Lebensqualität in ruhiger, familienfreundlicher Atmosphäre. Zahlreiche Naherholungsmöglichkeiten, darunter Spazier- und Radwege entlang der Saar, die Burg Siersburg sowie das Naherholungsgebiet Niedtal, machen den Standort besonders reizvoll für Natur- und Freizeitliebhaber.
Objektbeschreibung
Diese geschmackvoll modernisierte Dachgeschosswohnung überzeugt durch eine gelungene Kombination aus effizienter Raumaufteilung, zeitgemäßer Ausstattung und einem gepflegten Wohnumfeld. Das gesamte Mehrfamilienhaus wurde von einem Bauträger professionell renoviert und bietet seinen zukünftigen Bewohnern einen Erstbezug nach umfangreicher Modernisierung.
Die Wohnfläche von ca. 67,25 m2 verteilt sich auf eine Diele, einen Wohn- und Essbereich mit integrierter Einbauküche, ein Schlafzimmer, ein weiteres Zimmer, das sich ideal als Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer eignet, ein Badezimmer sowie einen praktischen Hauswirtschaftsraum.
Die komplett neue Einbauküche fügt sich harmonisch in das Gesamtkonzept ein und ermöglicht einen komfortablen Einzug.
Des Weiteren profitiert man von einem eigenen, großzügigen Balkon.
Beheizt wird das Gebäude mit einer Gasbrennwertheizung. Ein eigener Außenstellplatz sowie ein Kellerabteil ergänzen das attraktive Gesamtangebot.
Die Wohnung eignet sich hervorragend für Singles, Paare oder kleine Familien, die eine moderne Mietwohnung mit guter Ausstattung suchen.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schaeferimmosaar.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Vermieter. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.
Ausstattung
heizungsart
Zentralheizung
befeuerung
Gas
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
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Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
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Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
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Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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