Die Mietwohnung befindet sich in einer begehrten Wohnlage in Saarlouis-Lisdorf, einem Stadtteil, der eine hervorragende Kombination aus städtischem Komfort und ruhigem Wohnen bietet. Lisdorf zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur, eine naturnahe Umgebung und die Nähe zur Saarlouiser Innenstadt aus.
Alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und Banken, befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Kindergärten, Schulen und medizinische Versorgungseinrichtungen sind ebenfalls schnell erreichbar, was die Lage besonders familienfreundlich macht.
Die Saarlouiser Innenstadt, mit ihren zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Cafés und kulturellen Angeboten, ist nur wenige Autominuten entfernt.
Für Pendler ist die Verkehrsanbindung ideal. Die Autobahnen A8 und A620 sind in kurzer Zeit erreichbar und verbinden Sie optimal mit den umliegenden Städten und Regionen. Zudem ist Lisdorf gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Die naturnahe Lage von Lisdorf lädt zu Freizeitaktivitäten im Grünen ein. Spaziergänge oder Radtouren entlang der Saar bieten Erholung und Entspannung. Auch Sport- und Freizeitmöglichkeiten sind in der Umgebung vielfältig vorhanden.
Objektbeschreibung
Diese moderne Mietwohnung bietet Ihnen auf ca. 59 m² Wohnfläche ein stilvolles Zuhause, das keine Wünsche offen lässt. Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses, welches 2021 hochwertig erbaut wurde.
Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie in die helle Diele, die ausreichend Platz für eine Garderobe bietet. Der großzügige Wohn- und Essbereich ist offen gestaltet und wird durch bodentiefe Fensterelemente angenehm mit Tageslicht durchflutet. Die gut ausgestattete Einbauküche fügt sich harmonisch in den Wohnbereich ein und lädt zum Kochen und Genießen ein.
Das stilvolle Badezimmer ist mit einer bodengleichen Dusche ausgestattet und überzeugt durch sein modernes Design. Das Schlafzimmer bietet Ihnen einen angenehmen Rückzugsort.
Zusätzlich befindet sich ein praktischer Hauswirtschaftsraum in der Wohnung, der Platz für Waschmaschine und Trockner bietet.
Ein besonderes Highlight der Wohnung ist der sonnige Balkon, auf dem man entspannen und die Sonne genießen kann. Die gesamte Wohnung wird durch eine angenehme Fußbodenheizung beheizt, die ein behagliches Wohnklima schafft. Bodentiefe Fensterelemente verleihen der Immobilie eine helle und freundliche Atmosphäre.
Zur Wohnung gehört eine Fahrrad- und Kellerbox, die zusätzlichen Stauraum bietet. Ein Garagenstellplatz ist ebenfalls vorhanden und bereits in der Miete inkludiert. Die Wohnung ist bequem über einen modernen Aufzug erreichbar.
Die Wohnung kann ab dem 01.03.2025 bezogen werden. Tiere sind nicht erlaubt.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die im Exposé enthaltenen Daten beruhen auf den vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Heizungsart
Fernheizung
Aufzug
Personenaufzug
Barrierefrei
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbaren vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.
Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt,
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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