Die angebotene Neubauwohnung befindet sich in attraktiver Lage von Rehlingen-Siersburg, einer beliebten Gemeinde im Landkreis Saarlouis im Saarland. Die Umgebung zeichnet sich durch eine gelungene Verbindung von naturnahem Wohnen und sehr guter Infrastruktur aus.
Die verkehrstechnische Anbindung ist hervorragend: Über die nahegelegene Autobahn A8 erreichen Sie Saarlouis in wenigen Minuten, auch Saarbrücken und Luxemburg sind gut angebunden. Der Bahnhof Rehlingen sowie der Siersburger Bahnhof bieten regelmäßige Zugverbindungen in Richtung Saarbrücken und Trier.
Der Ort selbst verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindergärten, Schulen, ärztlicher Versorgung sowie gastronomischen Angeboten.
Zudem sorgt das aktive Vereinsleben für ein angenehmes, nachbarschaftliches Miteinander.
Rehlingen-Siersburg liegt malerisch an der Saar und bietet eine hohe Lebensqualität in ruhiger, familienfreundlicher Atmosphäre. Zahlreiche Naherholungsmöglichkeiten, darunter Spazier- und Radwege entlang der Saar, die Burg Siersburg sowie das Naherholungsgebiet Niedtal, machen den Standort besonders reizvoll für Natur- und Freizeitliebhaber.
Insgesamt ist Rehlingen-Siersburg ein attraktiver Wohnstandort für Berufspendler, Paare und auch Familien.
Objektbeschreibung
Die ca. 86,91 m² große Dachgeschosswohnung vereint zeitgemäße Architektur mit gehobenem Wohnkomfort. Ein durchdachter Grundriss, ein lichtdurchfluteter Wohn- und Essbereich sowie ein Balkon mit hochwertigem Plattenbelag schaffen eine einladende Atmosphäre mit Charakter.
Dank einem modernen Aufzug ist die Wohnung selbstverständlich barrierefrei zugänglich. Ein diskret integrierter Hauswirtschaftsraum bietet zusätzliche Praktikabilität.
Die Ausstattung lässt keine Wünsche offen: vollflächig verlegte, hochwertige Fliesen, eine moderne Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung, elektrische Rollläden sowie dreifach verglaste Kunststofffenster garantieren Effizienz und Komfort auf hohem Niveau.
Das Tageslichtbad mit exklusiver Ausstattung der Serie Architectura von Villeroy & Boch rundet das stilvolle Gesamtbild ab.
Ein Pkw-Stellplatz sowie eine Fahrrad-/Abstellbox bieten zusätzliche Sicherheit und Komfort.
Weitere aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Webseite:
www.schäferimmo.de
Sonstiges
Besichtigungstermine:
Gerne stellen wir auf Anfrage weitere Unterlagen zu diesem Objekt zur Verfügung und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, unter der Telefonnummer 06831 / 50 845 18 oder auch per Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Haftungsausschluss:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Alle Angaben stammen vom Vermieter. Die Firma Schäfer Immobilien übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine Wohnflächenberechnung kontrolliert worden. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Ausstattung
Heizungsart
Fussbodenheizung
Befeuerung
Luft/Wasser Wärmepumpe
Aufzug
Personenaufzug
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Schäfer Immobilien
Anbieter
Schäfer Immobilien
66740 Saarlouis
Telefon06831-5084518E-MailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Webwww.schäferimmo.de
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
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Entstehung des Provisionsanspruches:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
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Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Saarlouis Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
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